Feuerlöscher entsorgen – So geht es richtig!
Feuerlöscher gehören nicht in den Hausmüll

Ein ausgedienter Feuerlöscher darf weder in die Restmülltonne noch in den Sperrmüll, den Bauschutt oder einen gewöhnlichen Metallcontainer gegeben werden. Der Behälter kann noch unter Druck stehen und außerdem Löschmittel oder Treibgas enthalten. Je nach Bauart und Füllung wird das Gerät von den kommunalen Entsorgungsbetrieben als Problemstoff beziehungsweise gefährlicher Abfall behandelt.
Öffnen, durchbohren oder entleeren Sie einen Feuerlöscher niemals selbst. Auch das Auslösen im Freien ist keine geeignete Entsorgungsmethode. Löschmittel können die Umwelt belasten, und bei unsachgemäßen Arbeiten am Druckbehälter besteht Verletzungsgefahr.
Wo kann ein alter Feuerlöscher abgegeben werden?
Die Entsorgung ist in Deutschland kommunal unterschiedlich organisiert. Eine Annahmestelle, die in einer Stadt Feuerlöscher entgegennimmt, kann sie im benachbarten Landkreis ablehnen. Folgende Stellen kommen infrage:
1. Kommunaler Wertstoff- oder Recyclinghof
Viele kommunale Wertstoffhöfe nehmen einzelne Feuerlöscher aus privaten Haushalten an. Die Abgabe kann kostenlos oder gebührenpflichtig sein. Teilweise werden Feuerlöscher nur an ausgewählten Standorten, nur zu bestimmten Annahmezeiten oder nur in haushaltsüblichen Mengen angenommen.
Suchen Sie auf der Internetseite Ihres örtlichen Entsorgungsbetriebs nach einem „Abfall-ABC“ oder „Abfalllexikon“. Geeignete Suchbegriffe sind:
- Feuerlöscher entsorgen + Name der Stadt
- Feuerlöscher Wertstoffhof + Landkreis
- Feuerlöscher Problemstoffsammlung + Wohnort
- Feuerlöscher Schadstoffmobil + Wohnort
Über das folgende Verzeichnis können Sie den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Ihrer Region suchen:
Kommunale Abfallberatung finden
2. Schadstoffsammelstelle oder Schadstoffmobil
Einige Kommunen ordnen Feuerlöscher den Problemstoffen zu. Dann erfolgt die Annahme an einer stationären Schadstoffsammelstelle oder zu bestimmten Terminen am Schadstoffmobil. Andere Schadstoffmobile schließen Druckbehälter ausdrücklich aus. Verlassen Sie sich deshalb nicht allein auf die allgemeine Bezeichnung „Problemstoffsammlung“, sondern prüfen Sie, ob Feuerlöscher tatsächlich aufgeführt sind.
3. Brandschutz-Fachbetrieb
Eine zuverlässige Anlaufstelle ist ein Brandschutzbetrieb, der Feuerlöscher wartet, befüllt und austauscht. Viele Fachbetriebe nehmen Altgeräte an, insbesondere wenn gleichzeitig ein neuer Feuerlöscher gekauft wird. Eine kostenlose Rücknahme ist jedoch nicht generell vorgeschrieben. Fragen Sie deshalb vorher nach Annahmebedingungen und Kosten.
Einen Fachbetrieb in Ihrer Nähe können Sie beispielsweise über die Mitgliedersuche des Bundesverbands Brandschutz-Fachbetriebe finden:
Brandschutz-Fachbetrieb suchen
4. Händler oder Hersteller
Manche Händler und Hersteller nehmen alte Feuerlöscher freiwillig zurück oder organisieren die Entsorgung beim Austausch. Eine allgemeine Rücknahmepflicht wie bei bestimmten Elektrogeräten besteht für Feuerlöscher jedoch nicht. Die Rückgabe muss daher vorab mit dem jeweiligen Anbieter vereinbart werden.
5. Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
Nimmt die Kommune den Feuerlöscher nicht an und findet sich kein Brandschutzbetrieb, bleibt ein Entsorgungsfachbetrieb für gefährliche Abfälle und Druckbehälter. Das gilt insbesondere für größere Mengen, gewerblich genutzte Geräte, unbekannte Löschmittel oder stark beschädigte Feuerlöscher.
Vorher anrufen und diese Angaben bereithalten
Ein kurzer Anruf verhindert, dass Sie mit dem Feuerlöscher wieder abgewiesen werden. Teilen Sie der Annahmestelle möglichst folgende Informationen mit:
- Art des Feuerlöschers: Pulver, Schaum, Wasser, CO₂ oder unbekannt
- Füllmenge, beispielsweise 2 kg oder 6 Liter
- Anzahl der abzugebenden Geräte
- Ob der Löscher noch gefüllt ist und unter Druck steht
- Ob Rost, Undichtigkeiten oder andere Beschädigungen vorhanden sind
- Ob es sich möglicherweise um einen sehr alten Halonlöscher handelt
- Ob die Abgabe privat oder gewerblich erfolgt
Fragen Sie außerdem nach Öffnungszeiten, Gebühren, Mengenbegrenzungen und einem eventuell erforderlichen Wohnsitznachweis.
Beispiele für unterschiedliche kommunale Regelungen
Wie unterschiedlich die Entsorgung geregelt ist, zeigen zwei Beispiele: Die Wertstoff-Center der Stadt Köln führen Feuerlöscher ausdrücklich in ihrer Annahmeliste. In München werden Feuerlöscher aus privaten Haushalten an bestimmten Wertstoffhöfen gegen eine Gebühr pro Stück angenommen.
Diese Beispiele lassen sich nicht auf andere Städte übertragen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Regeln des für Ihren Wohnort zuständigen Entsorgungsbetriebs.
Feuerlöscher sicher zur Annahmestelle transportieren
Transportieren Sie den Feuerlöscher nur, wenn der Behälter äußerlich unbeschädigt ist und sich sicher bewegen lässt. Beachten Sie dabei folgende Punkte:
- Nicht auslösen oder öffnen: Lassen Sie Druck, Armatur und Löschmittel unverändert.
- Sicherung kontrollieren: Der Sicherungsstift sollte vorhanden und gegen unbeabsichtigtes Betätigen geschützt sein.
- Aufrecht und rutschfest transportieren: Sichern Sie das Gerät so, dass es nicht umfallen, rollen oder gegen andere Gegenstände schlagen kann.
- Vor Hitze schützen: Lassen Sie den Feuerlöscher nicht unnötig in einem aufgeheizten Fahrzeug liegen.
- Direkt zur Annahmestelle fahren: Vermeiden Sie eine längere Lagerung im Fahrzeug.
- Personal informieren: Teilen Sie bei der Ankunft mit, dass Sie einen gefüllten beziehungsweise möglicherweise noch unter Druck stehenden Feuerlöscher abgeben möchten.
Ein stark verrosteter, verformter, undichter oder anderweitig beschädigter Feuerlöscher sollte nicht ohne vorherige Rücksprache transportiert werden. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Brandschutz- oder Entsorgungsfachbetrieb. Besteht eine unmittelbare Gefahr durch austretende Stoffe, starke Erwärmung oder einen Brand, verlassen Sie den Gefahrenbereich und verständigen Sie die Feuerwehr über 112.
Sonderfall CO₂-Feuerlöscher
CO₂-Feuerlöscher sind Druckgasbehälter. Auch wenn der Löscher scheinbar leer ist, kann noch Restdruck vorhanden sein. Geben Sie ihn deshalb nur bei einer Annahmestelle oder einem Fachbetrieb ab, der solche Druckbehälter übernimmt. Das Ventil darf nicht eigenständig entfernt werden.
Sonderfall Halonfeuerlöscher
Sehr alte Feuerlöscher können noch halogenierte Löschmittel wie Halon enthalten. Solche Geräte erfordern aufgrund der umweltschädlichen Inhaltsstoffe einen besonders geregelten Entsorgungsweg. Hinweise können sich auf dem Etikett befinden, beispielsweise Bezeichnungen wie Halon 1211 oder BCF.
Ein Halonlöscher sollte nicht ausgelöst, geöffnet oder bei einer gewöhnlichen Metallsammlung abgegeben werden. Informieren Sie die kommunale Schadstoffberatung oder einen Entsorgungsfachbetrieb ausdrücklich darüber, dass möglicherweise Halon enthalten ist.
Nimmt die Feuerwehr alte Feuerlöscher an?
Feuerwehren sind normalerweise keine öffentlichen Entsorgungsstellen. Einzelne Feuerwehren unterstützen gelegentlich Sammelaktionen oder nennen einen örtlichen Fachbetrieb. Ohne vorherige Absprache sollten alte Feuerlöscher dort jedoch nicht abgestellt werden.
Was kostet die Entsorgung?
Die Kosten unterscheiden sich je nach Kommune, Feuerlöschertyp und Anzahl. Für private Haushalte kann die Abgabe kostenlos sein; andere Wertstoffhöfe verlangen eine feste Gebühr pro Gerät. Brandschutzbetriebe verrechnen die Entsorgung teilweise mit dem Kauf eines neuen Feuerlöschers.
Eine bundesweit einheitliche Gebühr gibt es nicht. Erkundigen Sie sich deshalb vor der Anfahrt nach den aktuellen Kosten. Bei unbekannten Löschmitteln, Halonlöschern, beschädigten Geräten oder größeren gewerblichen Mengen können höhere Entsorgungskosten entstehen.
Feuerlöscher nicht ohne Prüfung per Paket verschicken
Ein Feuerlöscher darf nicht wie ein gewöhnlicher Gegenstand verpackt und unangekündigt verschickt werden. Feuerlöscher werden im Gefahrgutrecht grundsätzlich unter der UN-Nummer 1044 geführt. Für einen zulässigen Versand gelten besondere Anforderungen an Auslösesicherung, Verpackung, Ausrichtung, Kennzeichnung und Beförderungsweg.
DHL lässt bestimmte Feuerlöscher im nationalen Paketversand nur unter den jeweils aktuellen Gefahrgutbedingungen zu. Unter anderem sind eine wirksame Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen und eine besondere Kennzeichnung erforderlich. Der internationale Gefahrgutversand ist für Privatkunden grundsätzlich ausgeschlossen.
Nutzen Sie eine Entsorgung per Versand daher nur, wenn der Entsorgungsanbieter die Abholung ausdrücklich organisiert oder Ihnen eine vollständige, zum gewählten Versanddienst passende Anleitung und Verpackung zur Verfügung stellt. Im besten Fall bringen Sie das Gerät persönlich zur Entsorgung.
Wann sollte ein Feuerlöscher ausgesondert werden?
Bei regelmäßiger fachkundiger Instandhaltung können tragbare Feuerlöscher häufig etwa 20 bis 25 Jahre genutzt werden. Diese Zeitspanne ist ein Orientierungswert und keine garantierte Lebensdauer. Es gibt keine allgemeine Regel, nach der jeder Dauerdrucklöscher genau 20 Jahre und jeder Aufladelöscher genau 25 Jahre verwendet werden darf.
Ob ein Gerät weiterbetrieben werden kann, hängt unter anderem vom Zustand des Behälters, der Armatur, dem Löschmittel, der Ersatzteilversorgung und den Herstellerangaben ab. Eine sachkundige Person kann bei der Instandhaltung feststellen, ob eine weitere Nutzung technisch und wirtschaftlich vertretbar ist.
Eine Aussonderung kommt insbesondere infrage, wenn:
- der Behälter stark verrostet, verformt oder beschädigt ist,
- der Feuerlöscher benutzt wurde und nicht mehr instand gesetzt werden soll,
- eine vorgeschriebene oder vom Hersteller verlangte Prüfung nicht bestanden wird,
- Ersatzteile oder zugelassene Löschmittel nicht mehr verfügbar sind,
- die Beschriftung nicht mehr lesbar oder die Herkunft des Geräts unbekannt ist,
- die Instandsetzung teurer oder technisch nicht mehr sinnvoll ist.
Besonderheiten bei gewerblichen Feuerlöschern
Die kommunale Annahme ist häufig auf haushaltsübliche Mengen aus privaten Haushalten beschränkt. Feuerlöscher aus Unternehmen, Behörden, Werkstätten oder größeren Beständen müssen in der Regel über einen dafür zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb abgegeben werden. Dabei können zusätzliche Nachweis- und Dokumentationspflichten gelten.
Nach der Entsorgung einen geeigneten Ersatz auswählen
Wird ein alter Feuerlöscher ausgesondert, sollte zeitnah ein Ersatz beschafft werden. Entscheidend sind der vorgesehene Aufstellort, die vorhandenen Brandgefahren, der Temperaturbereich und ein möglichst geringer Löschmittelschaden.
Für möblierte Wohnräume eignet sich häufig ein fluorfreier Schaum- oder Wasserlöscher. In frostgefährdeten Garagen, Fahrzeugen und Außenbereichen kann ein geeigneter Pulverlöscher sinnvoll sein. Für die Küche muss zusätzlich auf eine ausgewiesene Eignung für Fettbrände der Brandklasse F geachtet werden.
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