Fluorfreie Feuerlöscher: Alles was Sie zum kommenden Verbot wissen müssen
PFAS-haltige Schaumfeuerlöscher dürfen ab dem 1. Januar 2031 nicht mehr verwendet werden. Neue PFAS-haltige Löschmittel für tragbare Feuerlöscher dürfen bereits ab dem 24. Oktober 2026 grundsätzlich nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Wer einen solchen Feuerlöscher besitzt, sollte daher jetzt klären, ob das Gerät weiterverwendet, umgerüstet oder ersetzt werden kann.
Bei einer Neuanschaffung sollte ausschließlich ein ausdrücklich fluorfreier Feuerlöscher gewählt werden. Für vorhandene Geräte ist eine vorübergehende Weiternutzung möglich, eine langfristige Investition in PFAS-haltige Löschtechnik ergibt jedoch keinen Sinn mehr.
Die wichtigsten Fristen
| Ab 24. Oktober 2026 | PFAS-haltige Feuerlöschschäume ab 1 mg/l Gesamt-PFAS dürfen in tragbaren Feuerlöschern grundsätzlich nicht mehr in Verkehr gebracht werden. |
|---|---|
| Ab 24. April 2027 | Die Frist endet auch für alkoholbeständige PFAS-haltige Feuerlöschschäume in tragbaren Feuerlöschern. |
| Bis Ende 2030 | Betroffene Feuerlöscher dürfen grundsätzlich noch bis einschließlich 31. Dezember 2030 verwendet werden. Ab dem 1. Januar 2031 ist ihre Verwendung verboten. Bereits geltende strengere Beschränkungen für einzelne PFAS bleiben bestehen. |
Was sollte ich jetzt mit meinem Feuerlöscher machen?
Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:
- Löschmittel prüfen: Stellen Sie fest, ob der Feuerlöscher ausdrücklich als fluorfrei oder ohne zugesetzte PFAS gekennzeichnet ist.
- Gerät identifizieren: Notieren oder fotografieren Sie Hersteller, Typenbezeichnung, Baujahr, Löschmittelbezeichnung und Instandhaltungsaufkleber.
- Hersteller oder Fachbetrieb fragen: Lassen Sie klären, ob ggf. ein zugelassener Umrüstsatz erhältlich ist.
- Kosten vergleichen: Stellen Sie die Kosten einer Umrüstung dem Preis eines neuen fluorfreien Feuerlöschers gegenüber.
- Austausch einplanen: Ein betroffenes Gerät muss spätestens vor dem 1. Januar 2031 ersetzt oder ordnungsgemäß umgerüstet sein.
Entscheidungshilfe für vorhandene Feuerlöscher
| Ausdrücklich fluorfreies Löschmittel | Feuerlöscher entsprechend den Herstellerangaben weiter verwenden und regelmäßig warten lassen. |
|---|---|
| Zusammensetzung unbekannt | Schauen Sie genau auf das Typenschild des Feuerlöschers und recherchieren Sie nach der Modellbezeichnung im Internet. Im Zweifel hilft vielleicht auch der damalige Verkäufer oder Brandschutzfachbetrieb. |
| PFAS-haltig und noch betriebsbereit | Während der Übergangsfrist grundsätzlich noch verwendbar. Austausch oder Umrüstung rechtzeitig einplanen. |
| PFAS-haltig und Wartung fällig | Vor der Wartung nach einem zugelassenen Umrüstsatz fragen. Lohnt sich die Umrüstung nicht, Gerät ersetzen. |
| Löschmitteltausch erforderlich | Bei einem anstehenden Löschmitteltausch jetzt eine fluorfreie Umrüstung prüfen lassen; ist diese nicht möglich, lohnt sich meist ein neuer Feuerlöscher. |
| Gerät wurde ausgelöst | Nicht einfach mit einem anderen Löschmittel befüllen. Umrüstbarkeit durch einen Fachbetrieb prüfen lassen, andernfalls ersetzen. |
| Gerät ist alt oder beschädigt | Keine aufwendige Umrüstung mehr durchführen. Fachgerecht entsorgen und durch ein fluorfreies Modell ersetzen. |
Kann ein PFAS-haltiger Feuerlöscher noch gewartet werden?
Eine normale Wartung erfordert nicht bei jedem Termin einen vollständigen Löschmitteltausch. Solange das vorhandene Löschmittel weiterverwendet werden darf und den Herstellervorgaben entspricht, kann eine Prüfung während der Übergangsfrist noch möglich sein.
Ein Problem entsteht, sobald neues Löschmittel benötigt wird, beispielsweise nach einer Auslösung oder beim vorgeschriebenen Austausch der Füllung. Viele Hersteller liefern bereits keine PFAS-haltigen Ersatzfüllungen mehr. Nach Ablauf der Frist für das Inverkehrbringen dürfen entsprechende Löschmittel grundsätzlich nicht mehr neu bereitgestellt werden.
Ist ein Löschmitteltausch erforderlich, sollte der Feuerlöscher daher entweder zugelassen auf fluorfrei umgerüstet oder vollständig ersetzt werden.
Gibt es Umrüstkits für alte Feuerlöscher?
Ja, für ausgewählte Feuerlöscher (meist Markenlöscher) werden Umrüstsätze angeboten. Ob eine Umrüstung möglich ist, hängt vom Hersteller, der genauen Baureihe, dem Baujahr, der bisherigen Befüllung und dem Zustand des Geräts ab. Ein allgemein verwendbares Umrüstkit für sämtliche Schaumfeuerlöscher gibt es nicht.
Ein einfacher Austausch des PFAS-haltigen Löschmittels gegen einen fluorfreien Schaum reicht nicht aus. Rückstände können im Behälter, im Steigrohr, in der Armatur, im Schlauch und in Dichtungen verbleiben und die neue Füllung verunreinigen.
Günstigere Voraussetzungen bestehen bei bestimmten Aufladelöschern, bei denen das fluorhaltige Schaumkonzentrat in einer unbeschädigten Kartusche oder Tube getrennt vom Wasser aufbewahrt wurde. Wurde das Gerät noch nicht ausgelöst, hatte die Behälterinnenseite möglicherweise keinen Kontakt mit dem PFAS-haltigen Schaummittel. Für einige dieser Modelle bieten Hersteller geprüfte Umrüstlösungen an.
Bei Geräten mit fertig gemischtem Löschmittel sowie bei bereits ausgelösten Kartuschenlöschern standen Behälter und weitere Bauteile dagegen mit dem PFAS-haltigen Löschmittel in Kontakt. Eine ausreichende Reinigung ist schwieriger. Das Umweltbundesamt weist deshalb darauf hin, dass in vielen Fällen ein vollständiger Austausch des Feuerlöschers erforderlich sein wird.
Oft müssen weitere Bauteile ausgetauscht werden
Fluorfreie Schaummittel unterscheiden sich teilweise in ihrer Zusammensetzung, Viskosität, Schaumbildung und Fließfähigkeit von älteren AFFF-Löschmitteln. Dadurch kann sich das Ausbringungsverhalten verändern. Eine vorhandene Düse ist daher nicht automatisch für das neue Löschmittel geeignet.
Je nach Umrüstsatz können zusätzlich folgende Teile ausgetauscht werden:
- Löschdüse oder Schaumrohr,
- Schlauch oder Schlauchhalter,
- Armatur- und Dichtungsteile,
- Kartusche oder Tube sowie
- Beschriftung und Bedienhinweise.
Nach der Umrüstung muss der Feuerlöscher für das neue Löschmittel als vollständiges System geprüft und zugelassen sein. Eine eigenständige Neubefüllung mit einem beliebigen fluorfreien Schaummittel ist nicht zulässig.
Brandklassen und Löschleistung können sich ändern
Eine Umrüstung erhält nicht zwangsläufig die bisherigen Brandklassen. Bei einzelnen Systemen wird die Schaumkartusche entfernt und der Feuerlöscher anschließend mit einer wässrigen Lösung betrieben. Aus einem A/B-Schaumlöscher kann dadurch ein reiner Feuerlöscher für die Brandklasse A werden. Andere Umrüstsätze ersetzen die alte Kartusche durch ein fluorfreies Schaumkonzentrat und erhalten die Brandklassen A und B. Auch Löschleistung, Löschmitteleinheiten, Funktionsdauer und Spritzweite können sich ändern.
Ein konkretes Beispiel bietet GLORIA: Durch den vorgesehenen Umrüstsatz wird der bisherige SK 6 PRO zum fluorfreien SKE 6 PRO. Die Löschleistung bleibt bei 21A, sinkt in der Brandklasse B jedoch von 233B auf 113B. In Arbeitsstätten bleibt der anrechenbare Wert trotzdem bei 6 Löschmitteleinheiten, da bei A/B-Feuerlöschern die niedrigere Einstufung maßgeblich ist.
Was kann sich durch eine Umrüstung ändern?
Ein umgerüsteter Feuerlöscher behält nicht automatisch seine bisherigen Brandklassen und Löschmitteleinheiten. Abhängig vom Umrüstsatz können sich Brandklassen, Löschleistung, Funktionsdauer, Spritzweite und Temperaturbereich ändern.
Ein konkretes Beispiel ist der GLORIA SK 6 PRO. GLORIA bietet für dieses Modell einen Umrüstsatz mit Druckgasflasche, Verbindungsrohr, Kartusche, Düse, Adapter, O-Ring und neuen Geräteetiketten an. Nach der Umrüstung wird das Gerät als fluorfreier SKE 6 PRO geführt.
Nach einer Umrüstung müssen daher die neue Gerätekennzeichnung, die ausgewiesenen Brandklassen und die Löschmitteleinheiten kontrolliert werden. In Arbeitsstätten ist die erforderliche Ausstattung neu zu berechnen, wenn das umgerüstete Gerät weniger Löschmitteleinheiten erreicht oder eine benötigte Brandklasse nicht mehr abdeckt.
Diese Angaben benötigt der Fachbetrieb
Für die Prüfung einer möglichen Umrüstung sollten Sie folgende Angaben bereithalten:
- Hersteller,
- vollständige Typenbezeichnung,
- Baujahr oder Herstellungsdatum,
- Löschmittelbezeichnung,
- Serien- oder Kennnummer,
- letzter Instandhaltungsnachweis und
- Information, ob der Feuerlöscher bereits ausgelöst wurde.
Ein gut lesbares Foto vom Typenschild und vom Instandhaltungsaufkleber reicht für eine erste Anfrage häufig aus.
Woran erkenne ich ein fluorfreies Löschmittel?
Achten Sie auf eine ausdrückliche Kennzeichnung wie:
- fluorfrei,
- PFAS-frei,
- ohne Fluortenside oder
- ohne zugesetzte PFAS.
Angaben wie „PFOS-frei“, „PFOA-frei“, „Bio“, „Eco“ oder „biologisch abbaubar“ reichen nicht aus. Das Löschmittel kann trotzdem andere PFAS enthalten. Auch DIN EN 3 und die CE-Kennzeichnung bestätigen keine PFAS-Freiheit.
Was sollte ich bei einer Neuanschaffung beachten?
Bei einem neuen Schaum- oder ABF-Feuerlöscher sollte das Löschmittel ausdrücklich als fluorfrei ausgewiesen sein. Zusätzlich sind folgende Punkte entscheidend:
- passende Brandklassen,
- ausreichende Löschleistung,
- Löschmitteleinheiten für Arbeitsstätten,
- Fettbrandeignung, falls Brandklasse F benötigt wird,
- Temperaturbereich am vorgesehenen Standort,
- Prüf- und Wiederbefüllbarkeit
Moderne fluorfreie Feuerlöscher sind mit guten Löschleistungen erhältlich. Es besteht daher kein Grund, bei einer Neuanschaffung noch ein PFAS-haltiges Modell zu wählen.
Was gilt für Unternehmen?
Unternehmen sollten ihren Feuerlöscherbestand nicht erst Ende 2030 überprüfen. Sinnvoll ist folgendes Vorgehen:
- Alle Feuerlsöcher erfassen.
- PFAS-haltige und unklare Modelle kennzeichnen.
- Umrüstbarkeit mit Hersteller oder Wartungsbetrieb klären.
- Austausch und Entsorgung zeitlich sowie finanziell planen.
- Nach einer Umrüstung Brandklassen und Löschmitteleinheiten kontrollieren.
- Gefährdungsbeurteilung und Feuerlöscherübersicht aktualisieren.
Ein frühzeitiger Austausch verhindert, dass kurz vor dem Nutzungsverbot viele Geräte gleichzeitig ersetzt werden müssen oder passende fluorfreie Modelle und Wartungstermine knapp werden.
Was gilt für Privathaushalte?
Besitzen Sie nur einen älteren Schaumlöscher, lassen Sie dessen Löschmittel spätestens bei der nächsten Wartung bestimmen. Ist das Gerät PFAS-haltig und kein zugelassener Umrüstsatz erhältlich, ist ein neues fluorfreies Modell meistens die einfachste Lösung.
Warten Sie mit dem Austausch nicht bis Ende 2030, wenn der Feuerlöscher bereits vorher gewartet, neu befüllt oder aufgrund seines Alters ersetzt werden muss.
Entsorgung PFAS-haltiger Feuerlöscher
PFAS-haltige Feuerlöscher dürfen nicht selbst entleert und nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Geeignete Anlaufstellen sind Brandschutzfachbetriebe, Hersteller mit Rücknahmeprogramm sowie kommunale Schadstoffsammelstellen oder Wertstoffhöfe, die gefüllte Feuerlöscher annehmen.
Weitere Hinweise finden Sie in unserem Beitrag zum Entsorgen von Feuerlöschern.
Unsere Handlungsempfehlung
PFAS-haltige Feuerlöscher sind nur noch eine vorübergehende Lösung. Ist das Gerät noch betriebsbereit, kann es während der gesetzlichen Übergangsfrist grundsätzlich weiterverwendet werden. Eine größere Investition in Wartung oder Reparatur lohnt sich jedoch nur, wenn gleichzeitig eine zugelassene Umrüstung auf ein fluorfreies Löschmittel erfolgt.
Wird neues Löschmittel benötigt und ist kein Umrüstkit verfügbar, sollte der Feuerlöscher ersetzt werden. Für Neu- und Ersatzbeschaffungen kommen ausschließlich ausdrücklich fluorfreie Modelle infrage.
Offizielle Quellen
- Verordnung (EU) 2025/1988
- Umweltbundesamt: PFAS in Feuerlöschmitteln
- Umweltbundesamt: Austausch PFAS-haltiger Feuerlöschschäume
Rechtsstand: September 2026
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