Feuerlöscher Rechner
Mit unserem Feuerlöscher-Rechner können Sie die erforderlichen Löschmitteleinheiten und die mögliche Anzahl der Feuerlöscher für eine Arbeitsstätte berechnen. Grundlage ist die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Geben Sie die Grundfläche, die vorhandenen Brandklassen und die festgestellte Brandgefährdung ein. Der Rechner zeigt anschließend die benötigten Löschmitteleinheiten und passende Feuerlöscher aus unserem Vergleich.
Löschmitteleinheiten und Feuerlöscher berechnen
Ermitteln Sie die Grundausstattung einer Arbeitsstätte und passende Feuerlöscher aus unserem Vergleich. Für private Wohnungen gelten die Vorgaben der ASR A2.2 nicht.
Wie funktioniert der Feuerlöscher-Rechner?
Der Rechner ermittelt den Feuerlöscherbedarf in mehreren Schritten. Zunächst wird die gesamte Grundfläche der Arbeitsstätte erfasst. Anschließend werden die vorhandenen Brandklassen und das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt. Aus diesen Angaben ergeben sich die nach ASR A2.2 erforderlichen Löschmitteleinheiten.
Die berechneten Löschmitteleinheiten werden danach mit der Löschleistung geeigneter Feuerlöscher verglichen. Das Ergebnis zeigt, mit welcher Anzahl baugleicher Geräte die rechnerische Grundausstattung erreicht werden kann.
Feuerlöscher nach Quadratmetern berechnen
Bei normaler Brandgefährdung richtet sich die Grundausstattung zunächst nach der Grundfläche der Arbeitsstätte. Die ASR A2.2 nennt dafür folgende Werte:
| Grundfläche der Arbeitsstätte | Erforderliche Löschmitteleinheiten |
|---|---|
| bis 50 m² | 6 LE |
| bis 100 m² | 9 LE |
| bis 200 m² | 12 LE |
| bis 300 m² | 15 LE |
| bis 400 m² | 18 LE |
| bis 500 m² | 21 LE |
| bis 600 m² | 24 LE |
| bis 700 m² | 27 LE |
| bis 800 m² | 30 LE |
| bis 900 m² | 33 LE |
| bis 1.000 m² | 36 LE |
| je weitere 250 m² | zusätzlich 6 LE |
Die benötigte Anzahl der Feuerlöscher lässt sich aus der Fläche allein noch nicht ablesen. Entscheidend ist, wie viele Löschmitteleinheiten das ausgewählte Gerät in den jeweiligen Brandklassen erreicht. Ein leistungsfähiger Feuerlöscher kann daher rechnerisch mehrere Geräte mit geringerer Löschleistung ersetzen. Standorte und Laufwege können trotzdem zusätzliche Feuerlöscher erforderlich machen.
Was sind Löschmitteleinheiten?
Löschmitteleinheiten, abgekürzt LE, ermöglichen den Vergleich unterschiedlicher Feuerlöscher. Sie werden aus dem geprüften Löschvermögen des Geräts abgeleitet. Angaben wie 27A, 34A, 144B oder 233B bezeichnen die Löschleistung in den jeweiligen Brandklassen.
Die Werte für die Brandklassen A und B werden getrennt betrachtet. Ein Feuerlöscher mit beispielsweise 9 LE in Brandklasse A und 9 LE in Brandklasse B stellt nicht 18 LE bereit. Er erfüllt gleichzeitig jeweils 9 LE für A und 9 LE für B.
Welche Fläche muss eingegeben werden?
Geben Sie die zusammengehörende Grundfläche der Arbeitsstätte beziehungsweise des zu beurteilenden Bereichs an. Dazu zählen grundsätzlich die Innenflächen aller Ebenen. Flächen im Freien, beispielsweise Grünanlagen und Verkehrswege, können bei der Ermittlung der Grundausstattung unberücksichtigt bleiben.
Bei einem mehrgeschossigen Gebäude sollten die einzelnen Geschosse separat im Rechner erfasst werden. Nach ASR A2.2 müssen in jedem Geschoss mindestens 6 Löschmitteleinheiten bereitgestellt werden. Dadurch kann die tatsächlich notwendige Anzahl der Geräte höher ausfallen, als es die Gesamtfläche zunächst vermuten lässt.
Normale und erhöhte Brandgefährdung
Eine normale Brandgefährdung liegt vor, wenn Brandentstehung, Brandausbreitung und mögliche Folgen ungefähr mit einer gewöhnlichen Büronutzung vergleichbar sind. Für solche Arbeitsstätten reicht grundsätzlich die berechnete Grundausstattung aus.
Bei einer erhöhten Brandgefährdung sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Das kann beispielsweise auf Werkstätten, Lagerbereiche, Produktionsstätten, Küchen mit Fritteusen oder Arbeitsplätze mit entzündbaren Stoffen zutreffen. Abhängig von der Gefährdungsbeurteilung können weitere Feuerlöscher, besondere Löschmittel, kürzere Zugriffswege oder andere Brandschutzeinrichtungen notwendig sein.
Aufstellung und Laufwege berücksichtigen
Die rechnerisch ausreichende Anzahl allein erfüllt noch nicht sämtliche Anforderungen. Feuerlöscher müssen gut sichtbar, leicht erreichbar und passend zu den vorhandenen Brandklassen ausgewählt sein. Die tatsächliche Laufweglänge von jeder Stelle zum nächstgelegenen Feuerlöscher darf nach ASR A2.2 höchstens 20 Meter betragen.
Innerhalb eines Bereichs sollten möglichst Feuerlöscher mit gleicher Bedienungsweise eingesetzt werden. Die Standorte sind mit dem Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ zu kennzeichnen. Auch Raumaufteilung, Treppen, verschlossene Türen und besonders gefährdete Arbeitsbereiche müssen bei der Platzierung berücksichtigt werden.
Gilt die ASR A2.2 auch für Privathaushalte?
Die ASR A2.2 gilt für Arbeitsstätten und schreibt Privatpersonen keine bestimmte Anzahl von Feuerlöschern für Wohnung oder Wohnhaus vor. Der Rechner kann daher nicht unmittelbar auf einen Privathaushalt übertragen werden. Empfehlungen für den privaten Bereich finden Sie in unserem Feuerlöscher-Vergleich.
Ersetzt der Rechner eine Gefährdungsbeurteilung?
Der Feuerlöscher-Rechner bietet eine nachvollziehbare Orientierung für die Grundausstattung nach ASR A2.2. Er ersetzt jedoch keine betriebliche Gefährdungsbeurteilung. Besondere Brandgefahren, bauliche Bedingungen, betriebliche Abläufe und zusätzliche gesetzliche oder versicherungsrechtliche Anforderungen müssen im Einzelfall berücksichtigt werden.
Bei erhöhter Brandgefährdung, komplexen Gebäuden oder Unsicherheiten sollte die Ausstattung durch eine fachkundige Person oder einen qualifizierten Brandschutzbetrieb geplant werden. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der ASR A2.2 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
