Löschleistung und Löscheinheiten bei Feuerlöschern

Kennzeichnung der Löschleistung auf einem Feuerlöscher
Abb. 1: Kennzeichnung des Löschvermögens auf einem Schaumlöscher

Feuerlöscher mit derselben Löschmittelmenge können eine unterschiedlich hohe Löschleistung besitzen. Für einen aussagekräftigen Vergleich sollten Sie deshalb nicht nur auf die Füllmenge, sondern vor allem auf das ausgewiesene Löschvermögen achten.

Das Löschvermögen wird nach DIN EN 3 anhand genormter Prüfbrände ermittelt und auf dem Feuerlöscher durch Zahlen-Buchstaben-Kombinationen wie 27A, 144B oder 25F angegeben. Umgangssprachlich wird dafür häufig der Begriff Löschleistung verwendet.

Die Buchstaben stehen für die jeweilige Brandklasse. Die vorangestellte Zahl beschreibt die Größe des erfolgreich gelöschten Normprüfobjekts. Ein höheres Rating steht grundsätzlich für ein größeres Löschvermögen innerhalb derselben Brandklasse.

Was bedeutet die Löschleistung auf dem Feuerlöscher?

Ein Feuerlöscher mit der Kennzeichnung 27A, 233B hat die vorgesehenen Normprüfbrände der Größe 27A und 233B erfolgreich gelöscht. Die Werte der unterschiedlichen Brandklassen dürfen nicht direkt miteinander verglichen werden, da ihnen verschiedene Prüfaufbauten zugrunde liegen.

Für die Brandklassen A und B gibt es folgende genormte Ratings:

Mögliche Löschleistungen für die Brandklassen A und B

Brandklasse A5A8A13A21A27A34A43A55A
Brandklasse B21B34B55B70B89B113B144B183B233B

Löschvermögen in der Brandklasse A

Die Brandklasse A umfasst Brände fester, überwiegend unter Glutbildung verbrennender Stoffe wie Holz, Papier und Textilien. Zur Ermittlung des Löschvermögens wird ein genormter Holzstapel verwendet.

Die Zahl vor dem Buchstaben A entspricht der Länge des Prüfobjekts in Dezimetern. Bei einem Rating von 34A besitzt der Holzstapel somit eine Länge von 3,4 Metern. Bei 5A beträgt die Länge 0,5 Meter. Höhe, Aufbau und Tiefe des Holzstapels werden durch das Prüfverfahren festgelegt.

Die möglichen Ratings reichen von 5A bis 55A. Ein höheres Rating bedeutet, dass der Feuerlöscher einen größeren genormten Holzstapel löschen konnte. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, wie groß ein beliebiger realer Brand sein darf. Brennstoff, Umgebung, Bedienung und Ausbreitung beeinflussen den tatsächlichen Löscherfolg.

Löschvermögen in der Brandklasse B

Die Brandklasse B umfasst Brände flüssiger oder flüssig werdender Stoffe wie Benzin, Lacke, Lösungsmittel und Wachs. Der Normprüfbrand besteht aus einer runden Prüfschale mit einer festgelegten Menge Wasser und brennbarer Prüfflüssigkeit.

Die Zahl vor dem Buchstaben B bezeichnet das Gesamtvolumen der für den Prüfbrand verwendeten Flüssigkeit in Litern. Bei einem Rating von 183B enthält die Prüfschale insgesamt 183 Liter Flüssigkeit. Davon bestehen ein Drittel aus Wasser und zwei Drittel aus brennbarer Prüfflüssigkeit.

Mit zunehmendem Rating werden Durchmesser und brennende Oberfläche der Prüfschale größer. Beim Rating 183B beträgt die Oberfläche ungefähr 5,75 Quadratmeter. Bei 34B liegt sie bei ungefähr 1,1 Quadratmetern.

Die möglichen Ratings reichen von 21B bis 233B.

Löschvermögen in der Brandklasse F

Die Brandklasse F betrifft Brände von Speiseölen und Speisefetten in Frittier- und Fettbackgeräten. Für diese Brandklasse gibt es die genormten Ratings 5F, 25F, 40F und 75F.

Mögliche Löschleistungen für die Brandklasse F

Die Zahl vor dem Buchstaben F gibt die Menge des beim Normprüfbrand verwendeten Speiseöls in Litern an. Ein Feuerlöscher mit dem Rating 25F hat somit einen genormten Prüfbrand mit 25 Litern Speiseöl gelöscht.

Dieser Wert ist ein standardisiertes Prüfergebnis und keine Garantie dafür, dass sich jeder reale Fettbrand derselben Größe sicher löschen lässt. Behälterform, Temperatur, Umgebung und Bedienung können den Löscherfolg beeinflussen. Verwenden Sie bei Fettbränden ausschließlich Feuerlöscher oder Löschsprays mit einer ausdrücklichen Kennzeichnung für die Brandklasse F.

Warum steht bei der Brandklasse C keine Zahl?

Die Brandklasse C umfasst Brände gasförmiger Stoffe wie Propan, Butan und Methan. Bei dieser Brandklasse wird auf dem Feuerlöscher kein abgestuftes Zahlenrating angegeben. Das Zeichen C bestätigt die Eignung des Geräts für Gasbrände.

Ein Gasbrand sollte nach Möglichkeit erst gelöscht werden, wenn die Gaszufuhr sicher unterbrochen werden kann. Strömt weiterhin unverbranntes Gas aus, kann sich ein explosionsfähiges Gas-Luft-Gemisch bilden. Im Zweifel müssen der Gefahrenbereich verlassen und die Feuerwehr alarmiert werden.

Was sind Löschmitteleinheiten?

Das Löschvermögen nach DIN EN 3 lässt sich nicht einfach addieren. Zwei Feuerlöscher mit dem Rating 13A ergeben nicht automatisch einen Feuerlöscher mit dem Rating 26A, denn ein solches Normrating existiert nicht. Für die Berechnung der Feuerlöscher-Grundausstattung in Arbeitsstätten verwendet die ASR A2.2 deshalb die Hilfsgröße Löschmitteleinheit, abgekürzt LE.

Den genormten A- und B-Ratings wird jeweils eine bestimmte Anzahl von Löschmitteleinheiten zugeordnet. Für die Brandklassen C und F gibt es in der ASR A2.2 keine entsprechende Umrechnung in LE.

Löschmitteleinheiten:1234569101215
Brandklasse A5A8A13A21A27A34A43A55A
Brandklasse B21B34B55B70B89B113B144B183B233B

Ein Feuerlöscher mit der Löschleistung 27A, 144B besitzt nach der Zuordnungstabelle sowohl in der Brandklasse A als auch in der Brandklasse B jeweils 9 LE.

Bei einem Feuerlöscher mit 34A, 233B ergeben sich dagegen 10 LE in der Brandklasse A und 15 LE in der Brandklasse B. Werden ausschließlich baugleiche AB-Feuerlöscher eingesetzt, bestimmt in diesem Beispiel die niedrigere A-Leistung, wie viele Geräte zur Erfüllung beider Anforderungen benötigt werden.

Werden verschiedene Feuerlöscherarten kombiniert, müssen die vorhandenen Löschmitteleinheiten für die Brandklassen A und B getrennt addiert und geprüft werden. Es genügt nicht, aus beiden Brandklassen einen gemeinsamen Durchschnittswert zu bilden.

Wie viele Feuerlöscher benötigt eine Arbeitsstätte?

Die erforderliche Grundausstattung einer Arbeitsstätte richtet sich nach der Grundfläche und den vorhandenen Brandgefährdungen. Die folgende Tabelle zeigt die nach ASR A2.2 erforderlichen Löschmitteleinheiten in Abhängigkeit von der Grundfläche:

Löschmitteleinheiten
Grundfläche bis zu m²normale Brandgefährdung
506
1009
20012
30015
40018
50021
60024
70027
80030
90033
100036
je weitere 250m²6

Die Tabelle gilt für die Grundausstattung mit Feuerlöschern der Brandklassen A und B. Für eine Grundfläche bis 50 Quadratmeter sind beispielsweise 6 LE erforderlich. Bis 100 Quadratmeter werden 9 LE und bis 200 Quadratmeter 12 LE benötigt. Für jede weitere angefangene Fläche von 250 Quadratmetern oberhalb von 1.000 Quadratmetern kommen jeweils 6 LE hinzu.

Maßgeblich ist grundsätzlich die Summe der Grundflächen aller Ebenen der Arbeitsstätte. In mehrgeschossigen Gebäuden müssen in jedem Geschoss mindestens 6 LE bereitgestellt werden. Flächen im Freien, beispielsweise Grünanlagen und Verkehrswege, können bei der Ermittlung der Grundausstattung unberücksichtigt bleiben.

Neu!! In unserem Feuerlöscher-Rechner können Sie die Anzahl der benötigten Feuerlöscher schnell und einfach ermitteln.

Mindestleistung der einzelnen Feuerlöscher

Für die Grundausstattung werden im Regelfall nur Feuerlöscher angerechnet, die jeweils über mindestens 6 LE verfügen. Mehrere sehr kleine Feuerlöscher mit jeweils 1 oder 2 LE können daher nicht automatisch anstelle eines größeren Geräts eingesetzt werden.

Bei normaler Brandgefährdung dürfen ausnahmsweise auch Feuerlöscher mit mindestens 2 LE berücksichtigt werden. Dafür müssen nach ASR A2.2 alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Bedienung wird vereinfacht, beispielsweise durch eine Gewichtsersparnis von mindestens 25 Prozent je Feuerlöscher.
  • Die Zugriffszeit wird verkürzt, beispielsweise durch eine Halbierung der maximalen Entfernung zum nächstgelegenen Feuerlöscher.
  • Die Anzahl der Brandschutzhelfer wird verdoppelt.

Eine solche Abweichung muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.

Normale und erhöhte Brandgefährdung

Die ASR A2.2 unterscheidet zwischen normaler und erhöhter Brandgefährdung. Eine normale Brandgefährdung liegt vor, wenn Brandentstehung, Brandausbreitung und mögliche Auswirkungen mit den Bedingungen einer Büronutzung vergleichbar sind.

Bei erhöhter Brandgefährdung reicht die flächenabhängige Grundausstattung allein nicht aus. Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zusätzliche Maßnahmen bestimmen. Eine erhöhte Brandgefährdung kann beispielsweise durch leicht entzündliche Stoffe, brandgefährliche Arbeitsverfahren, hohe Brandlasten oder eine besonders schnelle Brandausbreitung entstehen.

Mögliche zusätzliche Maßnahmen sind unter anderem:

  • zusätzliche Feuerlöscher an besonders gefährdeten Arbeitsplätzen,
  • Feuerlöscher mit speziell geeignetem Löschmittel,
  • kürzere Wege zu den Löschgeräten,
  • Brandmelde- oder Alarmierungseinrichtungen,
  • automatische Feuerlöschanlagen oder
  • eine größere Anzahl entsprechend unterwiesener Brandschutzhelfer.

Für besondere Brandgefahren, beispielsweise Fettbrände, Metallbrände oder Brände an empfindlichen elektrischen Anlagen, müssen zusätzlich geeignete Löschgeräte vorgesehen werden. Die reine LE-Berechnung für die Brandklassen A und B deckt solche Risiken nicht ab.

Aufstellung und Erreichbarkeit berücksichtigen

Aus der erforderlichen Zahl der Löschmitteleinheiten ergibt sich noch nicht automatisch eine ordnungsgemäße Verteilung der Feuerlöscher. Nach ASR A2.2 sollte die tatsächliche Laufweglänge von jeder Stelle zum nächstgelegenen Feuerlöscher möglichst nicht mehr als 20 Meter betragen.

Feuerlöscher sollen gut sichtbar, leicht erreichbar und vorzugsweise an Fluchtwegen, im Bereich von Ausgängen oder an Zugängen zu Treppenräumen bereitgestellt werden. Nicht deutlich erkennbare Standorte sind mit dem Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ zu kennzeichnen.

Beispiel für die Berechnung

Eine Arbeitsstätte mit 400 Quadratmetern benötigt nach der Tabelle eine Grundausstattung von 18 LE. Werden Feuerlöscher mit dem Rating 27A, 144B verwendet, besitzt jedes Gerät 9 LE in beiden Brandklassen. Rechnerisch werden somit zwei dieser Feuerlöscher benötigt.

Die beiden Geräte dürfen jedoch nicht allein nach dem Rechenergebnis an einem beliebigen Ort aufgestellt werden. Zusätzlich müssen Geschosse, Laufwege, Ausgänge, besondere Brandgefahren und eine sinnvolle Verteilung berücksichtigt werden.

Feuerlöscher nicht allein nach den Löschmitteleinheiten auswählen

Eine hohe Zahl von Löschmitteleinheiten ist ein wichtiges Auswahlkriterium, aber nicht der einzige zu berücksichtigende Punkt. Achten Sie außerdem auf:

  • die vorhandenen Brandklassen,
  • die Art des Löschmittels,
  • mögliche Löschmittelschäden,
  • das Gerätegewicht und die Handhabung,
  • den zulässigen Temperaturbereich,
  • die Bauart als Auflade- oder Dauerdrucklöscher,
  • Wartungs- und Folgekosten sowie
  • eine möglichst einheitliche Bedienung innerhalb eines Bereichs.

Ein Pulverlöscher bietet häufig viele Löschmitteleinheiten zu einem niedrigen Kaufpreis. In möblierten Räumen können die Pulverrückstände jedoch große Folgeschäden verursachen. Für Büros, Wohnungen und vergleichbar eingerichtete Bereiche sind geeignete Schaumlöscher daher häufig die zweckmäßigere Wahl.

Ob ein Auflade- oder Dauerdrucklöscher wirtschaftlicher ist, hängt vom konkreten Gerät, der vorgesehenen Nutzungsdauer und den Wartungskosten des Fachbetriebs ab. Eine bestimmte Bauart ist nicht automatisch für jede Arbeitsstätte die beste Lösung.

Aktuelle Feuerlöscher und ihre jeweiligen Löschleistungen finden Sie in unserem Feuerlöscher-Vergleich.

Wichtiger Hinweis für Betriebe

Die Tabellen ermöglichen eine erste Orientierung. Die endgültige Ausstattung einer Arbeitsstätte muss auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Bei besonderen Brandgefahren, größeren Betrieben oder unübersichtlichen Gebäuden sollte ein Brandschutz-Fachbetrieb oder eine andere fachkundige Person einbezogen werden.

Grundlage der Angaben ist die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, Ausgabe Mai 2018, zuletzt geändert im Mai 2025. Die aktuelle Fassung kann auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin abgerufen werden.

Zuletzt aktualisiert: