Prüfung Feuerlöscher

Feuerlöscher werden meistens über viele Jahre nicht benutzt. Trotzdem müssen sie im Ernstfall innerhalb weniger Sekunden zuverlässig funktionieren. Alterung, Korrosion, Druckverlust, Feuchtigkeit, starke Temperaturschwankungen oder eine unsachgemäße Behandlung können die Einsatzbereitschaft beeinträchtigen.
Wie häufig ein Feuerlöscher geprüft werden muss, hängt davon ab, ob er in einer Arbeitsstätte oder freiwillig in einem Privathaushalt bereitgehalten wird. Zusätzlich muss zwischen der regelmäßigen Instandhaltung und den druckrechtlichen Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung unterschieden werden.
Wie oft muss ein Feuerlöscher in einer Arbeitsstätte geprüft werden?
In Arbeitsstätten ist der Arbeitgeber für die Funktionsfähigkeit der bereitgestellten Feuerlöscher verantwortlich. Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 müssen Feuerlöscher grundsätzlich alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen gewartet werden.
Die aktuelle ASR A2.2 berücksichtigt dabei folgende Abweichungen:
- Gestattet der Hersteller ausdrücklich einen längeren Instandhaltungsabstand, kann der Arbeitgeber diesen heranziehen.
- Schreibt der Hersteller einen kürzeren Abstand vor, muss dieser eingehalten werden.
- Bei starker Beanspruchung oder besonderen Umgebungsbedingungen können kürzere Prüf- und Wartungsabstände erforderlich sein.
Eine stärkere Beanspruchung kann beispielsweise durch folgende Einflüsse entstehen:
- Feuchtigkeit oder aggressive Umgebungsbedingungen,
- starke Verschmutzung oder Staubbelastung,
- große Temperaturschwankungen,
- Frost oder starke Hitze,
- Erschütterungen und mobilen Einsatz, beispielsweise in Fahrzeugen,
- mechanische Beschädigungen oder unsachgemäße Behandlung.
Die Ergebnisse der betrieblichen Instandhaltung müssen dokumentiert werden. Werden keine Mängel festgestellt, wird dies normalerweise durch einen Instandhaltungsnachweis am Feuerlöscher kenntlich gemacht. Ein Gerät mit sicherheitsrelevanten Mängeln muss unverzüglich instand gesetzt oder ausgetauscht werden.
Wie oft sollte ein privater Feuerlöscher geprüft werden?
Für einen freiwillig angeschafften Feuerlöscher in einem gewöhnlichen Privathaushalt besteht grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Zweijahrespflicht. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Gerät über seine gesamte Nutzungsdauer ungeprüft bleiben sollte.
Auch privat sollte der Feuerlöscher entsprechend den Angaben des Herstellers regelmäßig von einem Fachbetrieb kontrolliert und instand gehalten werden. Ist kein abweichender Herstellerhinweis vorhanden, bietet der in Arbeitsstätten übliche Abstand von zwei Jahren eine sinnvolle Orientierung.
Eine frühere Prüfung ist empfehlenswert, wenn:
- der Feuerlöscher benutzt oder versehentlich ausgelöst wurde,
- das Manometer nicht mehr den vorgesehenen Druckbereich anzeigt,
- der Behälter Rost, Beulen oder andere Beschädigungen aufweist,
- Schlauch, Löschdüse, Sicherung oder Plombe beschädigt sind,
- das Gerät heruntergefallen oder starken Erschütterungen ausgesetzt war,
- der Feuerlöscher längere Zeit Feuchtigkeit, Frost oder großer Hitze ausgesetzt war,
- die Beschriftung oder Bedienungsanleitung nicht mehr lesbar ist.
Wichtig: Ein Zeiger im grünen Bereich des Manometers bestätigt lediglich, dass sich der gemessene Druck im vorgesehenen Bereich befindet. Daraus lässt sich nicht ableiten, ob das Löschmittel, der Schlauch, die Armatur und der Behälter insgesamt in einwandfreiem Zustand sind.
Instandhaltung und Druckprüfung sind nicht dasselbe
Bei Feuerlöschern müssen zwei unterschiedliche Aufgabenbereiche voneinander getrennt werden:
Instandhaltung nach DIN 14406-4
Die regelmäßige Instandhaltung dient dazu, die bestimmungsgemäße Funktion und Löschfähigkeit des Feuerlöschers zu erhalten. Sie wird von einem Sachkundigen beziehungsweise Fachkundigen durchgeführt. Die notwendigen Arbeitsschritte ergeben sich insbesondere aus der DIN 14406-4, den Herstelleranweisungen und der Bauart des Geräts.
Druckrechtliche Prüfung nach der Betriebssicherheitsverordnung
In Arbeitsstätten können Feuerlöscher aufgrund ihrer Druckbelastung zusätzlich unter die Prüfanforderungen der Betriebssicherheitsverordnung fallen. Der Arbeitgeber muss auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung feststellen, welche Prüfungen für die vorhandenen Geräte erforderlich sind.
Diese Prüfungen müssen abhängig von Bauart und Einordnung durch eine zur Prüfung befähigte Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle durchgeführt werden. Auch wenn ein Sachkundiger für Feuerlöscher zugleich über die erforderliche Qualifikation als befähigte Person verfügen kann, handelt es sich um unterschiedliche Aufgaben und Nachweise.
Gelten immer fünf und zehn Jahre für die Druckprüfung?
Die häufig genannte Aussage, jeder Dauerdrucklöscher müsse nach fünf Jahren einer inneren Prüfung und nach zehn Jahren einer Festigkeitsprüfung unterzogen werden, ist zu pauschal.
Die Betriebssicherheitsverordnung sieht abhängig von der Einordnung des Druckgeräts unterschiedliche Prüffristen, Ausnahmen und Zuständigkeiten vor. Zu berücksichtigen sind unter anderem:
- Bauart und Druckinhaltsprodukt des Feuerlöschers,
- Art des Löschmittels,
- Ausführung und mögliche Innenauskleidung des Behälters,
- Ergebnis der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung,
- Zuständigkeit einer befähigten Person oder zugelassenen Überwachungsstelle,
- Ergebnisse bereits durchgeführter Prüfungen.
Für Feuerlöscher, die erst beim Einsatz unter Druck gesetzt werden, sowie für Kohlendioxidlöscher enthält die Betriebssicherheitsverordnung besondere Regelungen. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen werden innere Prüfungen und Festigkeitsprüfungen bei diesen Geräten unter bestimmten Voraussetzungen erst erforderlich, wenn der Behälter zu Instandhaltungszwecken geöffnet oder neu beziehungsweise wieder befüllt wird.
Auch für Pulverlöscher und Behälter mit Innenauskleidung bestehen unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von der Festigkeitsprüfung, sofern bei der inneren Prüfung keine entsprechenden Mängel festgestellt wurden.
Ob und wann eine druckrechtliche Prüfung erforderlich ist, sollte daher für den konkreten Feuerlöscher durch einen qualifizierten Fachbetrieb beziehungsweise eine befähigte Person beurteilt werden.
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Verwendung von Arbeitsmitteln im betrieblichen Bereich. Die darin beschriebenen Arbeitgeberpflichten lassen sich nicht pauschal als gesetzliche Prüfpflicht auf jeden privat bereitgehaltenen Feuerlöscher übertragen.
Was wird bei einer Feuerlöscher-Instandhaltung kontrolliert?
Der genaue Arbeitsumfang hängt von der Bauart, dem Löschmittel, dem Alter, dem Zustand und den Herstelleranweisungen ab. Zu den typischen Arbeitsschritten gehören:
- Kontrolle des allgemeinen Zustands und der Sauberkeit,
- Prüfung auf Rost, Beulen, Risse und andere Beschädigungen,
- Kontrolle von Beschriftung und Bedienungsanleitung,
- Überprüfung der Sicherung und Plombierung,
- Kontrolle von Schlauch, Düse und Löschpistole,
- Prüfung der Armatur und Betätigungseinrichtung,
- Kontrolle der freien Löschmittelwege,
- Beurteilung von Art, Menge und Zustand des Löschmittels,
- Kontrolle des Behälters von außen und, soweit vorgesehen, von innen,
- Austausch erforderlicher Dichtungen und Verschleißteile,
- Wiederherstellung und Kontrolle der Einsatzbereitschaft,
- Anbringung eines Instandhaltungsnachweises,
- Kontrolle der Feuerlöscherhalterung.
Bei einem Dauerdrucklöscher kommen insbesondere die fachgerechte Druckentlastung, die spätere Wiederbeaufschlagung und eine Dichtheitsprüfung hinzu. Bei einem Aufladelöscher wird die separate Treibgaspatrone kontrolliert und normalerweise durch Wiegen auf ihren ordnungsgemäßen Inhalt geprüft.
Kann ich einen Feuerlöscher selbst prüfen?
Eine regelmäßige Sichtkontrolle kann und sollte der Eigentümer beziehungsweise Betreiber selbst durchführen. Dazu gehören die Kontrolle der Zugänglichkeit, der Halterung, der Plombe, äußerlich erkennbarer Beschädigungen und – falls vorhanden – der Manometeranzeige.
Das Öffnen, Entleeren, Befüllen oder Druckbeaufschlagen eines Feuerlöschers gehört dagegen in die Hände eines dafür qualifizierten Fachbetriebs. Unsachgemäße Arbeiten können die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen und wegen des möglichen Restdrucks gefährlich sein.
Auch ein scheinbar leerer Feuerlöscher darf nicht eigenständig geöffnet, angebohrt oder zerlegt werden. Im Behälter kann weiterhin Druck vorhanden sein.
Wo kann man einen Feuerlöscher prüfen lassen?
Für die Instandhaltung benötigen Sie einen Brandschutz-Fachbetrieb, der das jeweilige Modell fachgerecht warten kann und über die erforderlichen Herstellerunterlagen, Ersatzteile und Löschmittel verfügt.
Einen geeigneten Betrieb finden Sie beispielsweise:
- über die Kundendienst- oder Fachbetriebssuche des Herstellers,
- über einen örtlichen Brandschutz-Fachbetrieb,
- über Fachverbände und deren Mitgliederverzeichnisse,
- über Empfehlungen einer Hausverwaltung oder eines Arbeitgebers.
Beim Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe finden Sie eine Mitgliedersuche für Brandschutz-Fachbetriebe.
Feuerwehren sind nicht grundsätzlich Annahme- oder Prüfstellen für private Feuerlöscher. Manche Feuerwehren können jedoch einen örtlichen Fachbetrieb nennen oder über lokale Sammeltermine externer Dienstleister informieren.
Weitere Hinweise zu Preisen finden Sie im Beitrag Kosten einer Feuerlöscher-Wartung.
Woran erkennt man einen geeigneten Wartungsbetrieb?
Fragen Sie vor der Beauftragung nach, ob der Betrieb den Hersteller und den konkreten Feuerlöschertyp instand halten kann. Der Dienstleister sollte die notwendige Qualifikation nachweisen und transparent erklären können, welche Arbeiten im vereinbarten Preis enthalten sind.
Vor der Auftragserteilung sollten insbesondere folgende Punkte geklärt werden:
- Preis der regulären Instandhaltung einschließlich Anfahrt und Mehrwertsteuer,
- mögliche Zusatzkosten für Löschmittel und Ersatzteile,
- Qualifikation als Sachkundiger nach DIN 14406-4,
- gegebenenfalls Qualifikation als zur Prüfung befähigte Person,
- Verfügbarkeit passender Ersatzteile und vorgesehener Löschmittel,
- Dokumentation der ausgeführten Arbeiten,
- Kosten einer Entsorgung oder eines notwendigen Austauschs.
Eine besonders kurze Bearbeitungszeit beweist nicht automatisch eine mangelhafte Arbeit. Der vollständige Prüfumfang lässt sich jedoch normalerweise nicht durch das bloße Aufkleben einer neuen Plakette oder eine kurze Sichtkontrolle erfüllen.
Ausführliche Hinweise finden Sie im Beitrag So erkennen Sie eine seriöse Wartungsfirma.
Was steht auf dem Instandhaltungsnachweis?
Nach einer mängelfreien Instandhaltung wird am Feuerlöscher ein neuer Instandhaltungsnachweis angebracht. Daraus sollten der durchführende Betrieb beziehungsweise Sachkundige und der Zeitpunkt der Instandhaltung hervorgehen.
Der Aufkleber allein belegt jedoch nicht den Umfang der tatsächlich ausgeführten Arbeiten. Im betrieblichen Bereich müssen die Ergebnisse der Instandhaltung und der erforderlichen Prüfungen dokumentiert werden.
Arbeitsschritte bei der Instandhaltung eines Aufladefeuerlöschers
Bei einem Aufladelöscher steht der Löschmittelbehälter während der Lagerung nicht dauerhaft unter Betriebsdruck. Das Treibgas befindet sich in einer separaten Patrone oder Flasche. Diese Konstruktion ermöglicht es, den Löschmittelbehälter und die Treibgaspatrone getrennt zu kontrollieren.
Die folgende Tabelle zeigt einen beispielhaften Arbeitsablauf. Der tatsächliche Umfang hängt vom Gerätetyp, Hersteller, Alter und Zustand ab. Die Arbeiten dürfen ausschließlich durch entsprechend qualifizierte Personen ausgeführt werden.
![]() | Allgemeiner Zustand, Sauberkeit und Beschriftung des Feuerlöschers und Kennzeichnung des Behälters kontrollieren. | ![]() | Löschmittelbehälter vollständig entleeren. Feuerlöschmittel kontrollieren (Identität, Beschaffenheit, Weiterverwendbarkeit, Menge usw.), erforderlichenfalls erneuern. |
![]() | Löschmittelbehälter innen und außen auf sicherheitsrelevante Beschädigungen und Mängel (Beulen u. Dellen, Korrosion, Gewindeschäden usw.) überprüfen. Armatur reinigen und demontieren, anschließend untersuchen (Gewindeschäden, Risse, Druckentlastungseinrichtungen usw.). | ![]() | Schlauch und ggf. Löschpistole kontrollieren. Kanäle und Leitungen für Feuerlösch- und Treibmittel auf freien Durchgang prüfen. Betätigungseinrichtung und Sicherheitsventil – wenn vorhanden – auf Funktionstüchtigkeit kontrollieren. |
![]() | CO2-Treibgaspatrone auf Beschädigung kontrollieren, wiegen, bei Unter- bzw. Überfüllung austauschen. Armatur montieren (Dichtringe erneuern), Sicherung plombieren und Treibgaspatrone anschrauben. | ![]() | Funktionsbereitschaft des Feuerlöschers wiederherstellen. Hierzu Feuerlöschmittel einfüllen, Armatur einsetzen, Feuerlöscher verschließen und sichern, Schlauch montieren. Instandhaltungsnachweis anbringen. Feuerlöscherhalterung kontrollieren. |
Arbeitsschritte bei der Instandhaltung eines Dauerdrucklöschers
Bei einem Dauerdrucklöscher befinden sich Löschmittel und Druckgas gemeinsam im Löschmittelbehälter. Das Gerät muss für bestimmte Arbeiten zunächst fachgerecht druckentlastet und nach dem Verschließen wieder mit dem vorgesehenen Druck beaufschlagt werden. Anschließend ist eine Dichtheitskontrolle erforderlich.
Auch diese Tabelle zeigt einen beispielhaften Arbeitsablauf. Abhängig von Modell und Hersteller können einzelne Arbeitsschritte abweichen oder zusätzliche Kontrollen notwendig sein.
![]() | Allgemeiner Zustand, Sauberkeit und Beschriftung des Feuerlöschers und Kennzeichnung des Behälters kontrollieren. | ![]() | Betriebsdruck prüfen und mit dem Gerätemanometer - falls vorhanden vergleichen. Bei Druckverlust den Feuerlöscher öffnen und die komplette Innenprüfung durchführen. Armatur mit Betätigungseinrichtung und Schlauch sowie Feuerlöscherbehälter äußerlich auf Beschädigungen und Mängel untersuchen. |
![]() | Feuerlöscher druckentlasten, Schlauch abschrauben und Behälter öffnen. Druckbeaufschlagte Teile, Funktionsteile, nach den Herstellerangaben reinigen, prüfen und ggfs. auswechseln. Dichtflächen, Dichtkegel prüfen. Kanäle und Leitungen für Feuerlöschmittel /Treibmittel auf freien Durchgang prüfen. | ![]() | Feuerlöschmittel entnehmen und kontrollieren (Identität, Beschaffenheit, Weiterverwendbarkeit, Menge etc.), erforderlichenfalls erneuern. Vollständig entleerten Behälter außen und innen auf sicherheits-relevante Beschädigungen und Mängel (Beulen und Dellen, Korrosion, Gewindeschäden usw.) untersuchen. |
![]() | Feuerlöschmittel wieder einfüllen (1), Dichtringe erneuern, Armatur einsetzen, Feuerlöscher verschließen, über Füllanschluss mit Stickstoff beaufschlagen und Betriebsüberdruck wieder herstellen. Anschließend Dichtigkeitskontrolle durchführen. (1) Feuerlöscher unterliegen zusätzlich Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung, siehe Anweisung des Herstellers. | ![]() | Funktionsbereitschaft des Feuerlöschers wieder herstellen. Instandhaltungsnachweis anbringen. Feuerlöscherhalterung kontrollieren. |
Wie lange dauert die Instandhaltung?
Der benötigte Zeitaufwand hängt stark vom Feuerlöschertyp, Löschmittel, Alter, Zustand und von notwendigen Ersatzteilen ab. Veröffentlichte Arbeitsabläufe und Zeitangaben können deshalb nur als Orientierung dienen. Sie sind keine verbindliche Vorgabe für jedes einzelne Gerät.
Eine sehr schnelle Bearbeitung mehrerer Feuerlöscher ist kein ausreichender Beweis für eine ordnungsgemäße Instandhaltung. Entscheidend ist, ob die für das konkrete Gerät erforderlichen Arbeitsschritte vollständig durchgeführt und nachvollziehbar dokumentiert wurden.
Was geschieht nach einer Betätigung?
Ein betätigter Feuerlöscher muss unverzüglich durch einen Fachbetrieb wieder einsatzbereit gemacht werden. Das gilt auch dann, wenn nur eine geringe Menge Löschmittel abgegeben wurde.
Nach der Auslösung können Druck oder Löschmittel fehlen. Außerdem können geöffnete Ventile und Dichtflächen anschließend undicht werden. Stellen Sie einen benutzten Feuerlöscher deshalb nicht einfach zurück in seine Halterung.
In Arbeitsstätten muss während der Instandsetzung weiterhin eine ausreichende Ausstattung mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen gewährleistet sein. Falls erforderlich, müssen vorübergehend Ersatzgeräte bereitgestellt werden.
Wann ist ein Austausch sinnvoll?
Ein festes Ablaufdatum gilt nicht gleichermaßen für alle Feuerlöscher. Ob ein älteres Gerät weiterverwendet werden kann, hängt vom Hersteller, von der Bauart, vom Zustand und von den Ergebnissen der Instandhaltung beziehungsweise Druckprüfung ab.
Ein Austausch kann insbesondere sinnvoll oder erforderlich sein, wenn:
- der Behälter Rost, Beulen oder sicherheitsrelevante Beschädigungen aufweist,
- der Hersteller die empfohlene Nutzungsdauer begrenzt,
- notwendige Ersatzteile oder vorgesehene Löschmittel nicht mehr erhältlich sind,
- die erforderliche Prüfung wirtschaftlich nicht sinnvoll durchgeführt werden kann,
- das Gerät nicht mehr zu den vorhandenen Brandgefahren passt,
- ein alter Schaumlöscher durch ein aktuelles fluorfreies Modell ersetzt werden soll.
Die Neuanschaffung ist nicht automatisch nach fünf oder zehn Jahren erforderlich. Bei einem hochwertigen, wartungsfähigen Feuerlöscher kann eine weitere Nutzung technisch und wirtschaftlich sinnvoll sein, sofern der Hersteller dies zulässt und der Fachbetrieb keine relevanten Mängel feststellt.
Nicht mehr verwendbare Geräte müssen fachgerecht entsorgt werden. Konkrete Annahmestellen und Hinweise finden Sie im Beitrag Feuerlöscher richtig entsorgen.
Fazit
Feuerlöscher in Arbeitsstätten werden grundsätzlich alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen gewartet. Abweichende längere Herstellerfristen können nach der aktuellen ASR A2.2 herangezogen werden. Kürzere Herstellervorgaben und besondere Beanspruchungen müssen ebenfalls beachtet werden.
Im Privathaushalt besteht grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Zweijahrespflicht. Trotzdem sollte auch ein freiwillig angeschaffter Feuerlöscher entsprechend den Herstellerangaben regelmäßig fachgerecht kontrolliert werden.
Von der Instandhaltung nach DIN 14406-4 sind mögliche druckrechtliche Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung zu unterscheiden. Deren Fristen und Zuständigkeiten hängen unter anderem von der Bauart, der rechtlichen Einordnung und der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung ab. Eine pauschale Regel, nach der jeder Feuerlöscher nach fünf Jahren innerlich und nach zehn Jahren auf Festigkeit geprüft werden muss, bildet diese Unterschiede und Ausnahmen nicht ausreichend ab.
Quellen und weiterführende Informationen
- BAuA: ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
- DGUV Information 205-040: Prüffristen im Brandschutz
- bvfa: Merkblätter und Informationen zu Feuerlöschern
- Betriebssicherheitsverordnung
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