Vandalismus mit Feuerlöschern: Ursachen, Auswirkungen und Prävention

Feuerlöscher dienen dazu, Entstehungsbrände zu bekämpfen und Menschen zu schützen. Werden sie mutwillig ausgelöst, beschädigt oder von ihrem vorgesehenen Standort entfernt, entstehen nicht nur Reinigungs- und Reparaturkosten. Im Brandfall kann das fehlende oder nicht mehr einsatzfähige Löschgerät eine erhebliche Gefahr darstellen.

Besonders häufig betroffen sind frei zugängliche Bereiche wie Treppenhäuser, Tiefgaragen, Schulen, Veranstaltungsstätten, Bahnhöfe und gemeinschaftlich genutzte Gebäude. Dieser Beitrag erklärt die möglichen Folgen und zeigt, wie Betreiber Feuerlöscher schützen können, ohne ihre schnelle Erreichbarkeit zu beeinträchtigen.

Welche Formen von Vandalismus kommen vor?

Vandalismus beschränkt sich nicht auf das vollständige Entleeren eines Feuerlöschers. Auch weniger auffällige Eingriffe können seine Einsatzbereitschaft beeinträchtigen:

  • grundloses Auslösen und Versprühen des Löschmittels,
  • Entfernen des Feuerlöschers vom vorgesehenen Standort,
  • Beschädigen von Schlauch, Armatur, Manometer oder Halterung,
  • Entfernen von Sicherungsstift oder Plombe,
  • Manipulation an Schutzschränken und Beschilderungen,
  • Blockieren oder Verstellen des Zugangs zum Feuerlöscher sowie
  • Diebstahl des vollständigen Geräts.

Ein manipulierter Feuerlöscher kann von außen noch einsatzbereit wirken. Wurde die Sicherung entfernt, das Ventil betätigt oder das Gerät beschädigt, muss es deshalb von einem Fachbetrieb kontrolliert werden.

Warum werden Feuerlöscher missbräuchlich verwendet?

Die Motive unterscheiden sich von Fall zu Fall. Möglich sind Mutproben, Gruppendynamik, ein vermeintlicher Scherz, Alkoholeinfluss, Wut oder die gezielte Beschädigung fremden Eigentums. Auch Unkenntnis über die gesundheitlichen, finanziellen und strafrechtlichen Folgen kann eine Rolle spielen.

Eine allgemeine Aussage über bestimmte Altersgruppen ist daraus nicht ableitbar. Für eine wirksame Prävention ist es wichtiger, wiederkehrende Tatorte und konkrete Schwachstellen des Gebäudes zu untersuchen.

Gefahren für anwesende Personen

Das absichtliche Versprühen eines Löschmittels kann Personen gefährden. Die konkreten Risiken hängen vom verwendeten Feuerlöscher ab:

  • Pulverlöscher: Die dichte Pulverwolke kann die Sicht stark beeinträchtigen und Augen sowie Atemwege reizen.
  • Schaum- und Wasserlöscher: Rückstände können glatte Böden rutschig machen. Ein direkter Kontakt kann abhängig vom Löschmittel Augen und Haut reizen.
  • CO₂-Löscher: In kleinen oder schlecht belüfteten Räumen kann austretendes Kohlendioxid den Sauerstoff verdrängen. Am Löschhorn und an austretendem Kohlendioxid besteht außerdem Kälte- beziehungsweise Erfrierungsgefahr.

Besonders gefährdet sind Menschen mit Asthma oder anderen Atemwegserkrankungen. Wird eine Person gezielt angesprüht oder treten Atemnot, starke Augenreizungen, Schwindel oder Bewusstseinsstörungen auf, ist medizinische Hilfe erforderlich. Bei schweren Beschwerden muss der Notruf 112 gewählt werden.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag über die gesundheitlichen Auswirkungen von Löschpulver.

Schäden durch ausgetretenes Löschmittel

Die Höhe des Sachschadens hängt vom Löschmittel und vom betroffenen Bereich ab. Besonders weitreichende Verschmutzungen verursacht Löschpulver. Die feinen Partikel verteilen sich in angrenzenden Räumen und dringen in Möbel, Textilien, Elektrogeräte, Lüftungsanlagen und kleinste Zwischenräume ein.

In Verbindung mit Feuchtigkeit können Pulverrückstände Korrosion an metallischen und elektronischen Bauteilen begünstigen. Eine professionelle Reinigung kann erforderlich werden. Ausführliche Hinweise finden Sie im Beitrag über Schäden durch Pulverlöscher.

Auch Schaum und Wasser können Oberflächen, Bodenbeläge, Akten oder elektrische Geräte beschädigen. CO₂ hinterlässt zwar keine Löschmittelrückstände, eine mutwillige Auslösung macht den Feuerlöscher aber ebenfalls unbrauchbar und kann Personen gefährden.

Das größte Risiko: Der Feuerlöscher fehlt im Brandfall

Nach einer vollständigen oder teilweisen Auslösung ist ein Feuerlöscher nicht mehr als einsatzbereit anzusehen. Gleiches gilt bei erkennbaren Beschädigungen oder einer Manipulation an sicherheitsrelevanten Bauteilen.

Wird der Vorfall nicht bemerkt, fehlt im tatsächlichen Brandfall möglicherweise die erforderliche Löschleistung. Besonders kritisch ist das in Arbeitsstätten, Mehrfamilienhäusern, Beherbergungsbetrieben und anderen stark frequentierten Gebäuden.

Was ist nach einer mutwilligen Auslösung zu tun?

  1. Prüfen, ob tatsächlich ein Brand vorliegt: Eine ausgelöste oder beschädigte Brandschutzeinrichtung kann auch auf einen echten Brand oder einen anderen Notfall hinweisen.
  2. Gefährdeten Bereich sichern: Halten Sie Personen von einer Pulverwolke, ausgetretenem Schaum oder einer möglichen hohen CO₂-Konzentration fern.
  3. Räume belüften: Dies gilt insbesondere nach dem Austritt von Löschpulver oder Kohlendioxid. Betreten Sie gefährdete Räume nicht ohne ausreichende Sicherheit.
  4. Schaden dokumentieren: Fotografieren Sie das Gerät, den Standort und entstandene Verschmutzungen. Sichern Sie vorhandene Aufzeichnungen nach den geltenden Datenschutzregeln.
  5. Verantwortliche Stelle informieren: Melden Sie den Vorfall dem Eigentümer, Arbeitgeber, Hausmeister oder der zuständigen Gebäudeverwaltung.
  6. Polizei verständigen: Bei einer vorsätzlichen Beschädigung oder einem Diebstahl kann Strafanzeige erstattet werden.
  7. Brandschutz wiederherstellen: Lassen Sie den benutzten oder manipulierten Feuerlöscher unverzüglich austauschen beziehungsweise durch einen Fachbetrieb kontrollieren.
  8. Reinigung veranlassen: Größere Pulvermengen und belastete Elektroanlagen sollten fachgerecht gereinigt werden.

Hängen Sie einen ausgelösten Feuerlöscher nicht einfach wieder an seinen Platz. Auch wenn noch Löschmittel enthalten ist oder das Manometer einen Druck anzeigt, ist seine vollständige Funktionsfähigkeit nicht gewährleistet.

Strafrechtliche Folgen

Je nach Art und Folgen der Tat kommen unterschiedliche Straftatbestände in Betracht. Das mutwillige Beschädigen oder Unbrauchbarmachen eines Feuerlöschers kann als Sachbeschädigung nach § 303 StGB verfolgt werden. Dafür sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.

Feuerlöscher können außerdem als Rettungsgeräte oder andere zur Hilfeleistung bestimmte Sachen im Sinne des § 145 Absatz 2 StGB gelten. Wer solche Einrichtungen absichtlich oder wissentlich beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht, kann ebenfalls mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Welche Vorschrift im Einzelfall anzuwenden ist, beurteilen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.

Wird eine andere Person durch das Löschmittel gesundheitlich geschädigt, können zusätzlich Körperverletzungsdelikte in Betracht kommen. Maßgeblich sind die konkrete Handlung und ihre Folgen.

Wer bezahlt den entstandenen Schaden?

Neben strafrechtlichen Folgen können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche entstehen. Nach § 823 BGB kann zum Ersatz eines Schadens verpflichtet sein, wer vorsätzlich oder fahrlässig Eigentum, Körper oder Gesundheit eines anderen widerrechtlich verletzt.

Zum möglichen Schaden gehören beispielsweise:

  • Reinigung von Räumen und Einrichtungsgegenständen,
  • Prüfung oder Austausch elektronischer Geräte,
  • Instandsetzung oder Ersatz des Feuerlöschers,
  • Wiederherstellung von Halterungen und Schutzschränken,
  • Kosten für eine vorübergehende Ersatzabsicherung sowie
  • weitere nachweisbare Folgeschäden.

Ob und in welchem Umfang der Verursacher, eine Haftpflichtversicherung oder eine Gebäudeversicherung eintritt, hängt vom Einzelfall und den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Vorsätzlich verursachte Schäden sind in privaten Haftpflichtversicherungen normalerweise nicht vom Versicherungsschutz umfasst.

Feuerlöscher vor Vandalismus schützen

Betreiber müssen Feuerlöscher vor Beschädigungen schützen. Gleichzeitig müssen die Geräte im Notfall gut sichtbar, leicht erreichbar und ohne Schwierigkeiten aus der Halterung zu entnehmen sein. Ein gewöhnlich verschlossener Schrank, zu dem im Notfall erst ein Schlüssel gesucht werden muss, ist deshalb keine geeignete Lösung.

Je nach Gefährdung können folgende Maßnahmen sinnvoll sein:

  • stabile, gut sichtbare Wandhalterungen,
  • geeignete Schutzschränke mit schnell zu öffnender Tür,
  • Plomben oder Manipulationssicherungen, die eine Benutzung nicht verhindern,
  • akustische Entnahme- oder Türalarme an besonders gefährdeten Standorten,
  • regelmäßige Sichtkontrollen durch verantwortliche Personen,
  • ausreichende Beleuchtung und übersichtliche Gestaltung des Bereichs,
  • Dokumentation wiederkehrender Vorfälle und Anpassung der Gefährdungsbeurteilung sowie
  • Information und Unterweisung von Beschäftigten, Bewohnern oder Schülern.

In Arbeitsstätten verlangt die ASR A2.2, dass Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht werden. Schutzschränke oder andere Sicherungen dürfen die schnelle Entnahme daher nicht verhindern.

Regelmäßige Sichtkontrollen

Eine regelmäßige Sichtkontrolle hilft, Manipulationen frühzeitig zu erkennen. Dabei sollte geprüft werden:

  • Ist der Feuerlöscher am vorgesehenen Standort vorhanden?
  • Ist der Zugang frei und das Gerät gut sichtbar?
  • Sind Sicherungsstift und Plombe vorhanden?
  • Sind Armatur, Schlauch und Löschdüse unbeschädigt?
  • Liegt die Manometeranzeige bei einem Dauerdrucklöscher im vorgesehenen Bereich?
  • Sind Halterung, Schutzschrank und Brandschutzzeichen intakt?
  • Ist der Instandhaltungsnachweis vorhanden und aktuell?

Die Sichtkontrolle ersetzt keine fachkundige Instandhaltung. Sie dient dazu, zwischen den Wartungsterminen offensichtliche Schäden oder Veränderungen zu erkennen.

Ist eine Videoüberwachung sinnvoll?

An wiederholt betroffenen Standorten kann eine Videoüberwachung möglicherweise zur Aufklärung oder Abschreckung beitragen. Sie darf jedoch nicht allein wegen eines allgemeinen Vandalismusrisikos beliebig eingerichtet werden.

Vor der Installation müssen unter anderem Zweck, Erforderlichkeit, überwachte Bereiche, Speicherdauer und die Interessen der betroffenen Personen geprüft werden. In Arbeitsstätten sind zusätzlich die Rechte der Beschäftigten und gegebenenfalls die Beteiligung des Betriebsrats zu beachten. Lassen Sie die datenschutzrechtliche Zulässigkeit deshalb vor der Installation fachkundig beurteilen.

Aufklärung und Unterweisung

Technische Sicherungen allein verhindern nicht jeden Vorfall. In Schulen, Betrieben, Wohnheimen und anderen gemeinschaftlich genutzten Gebäuden ist es sinnvoll zu erklären, warum Feuerlöscher frei zugänglich sein müssen und welche Folgen eine mutwillige Auslösung haben kann.

Beschäftigte sollten wissen, wo sich Feuerlöscher befinden, wie sie eingesetzt werden und wem Beschädigungen oder fehlende Geräte gemeldet werden müssen. Eine praktische Brandschutzunterweisung kann dazu beitragen, Fehlbedienungen zu vermeiden und die Bedeutung der Einrichtungen verständlich zu machen.

Fazit

Vandalismus an einem Feuerlöscher verursacht nicht nur Reinigungs- und Ersatzkosten. Ein fehlendes oder manipuliertes Gerät kann im Brandfall Menschen gefährden. Besonders problematisch sind unbemerkte Beschädigungen und teilweise entleerte Feuerlöscher, die weiterhin am vorgesehenen Standort hängen.

Schutzschränke, Entnahmealarme, regelmäßige Sichtkontrollen und Aufklärung können das Risiko verringern. Dabei muss der Feuerlöscher jederzeit schnell erreichbar bleiben. Nach einer mutwilligen Auslösung sollte das Gerät sofort ersetzt oder fachkundig überprüft und der vollständige Brandschutz unverzüglich wiederhergestellt werden.

Weiterführende Informationen

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